DIN

Nichts anbrennen lassen

DIN-Verbraucherrat empfiehlt genormte Grills und Grillkohle

Berlin, 29.06.2020. Auch wenn noch im kleineren Kreis, beginnt für viele spätestens mit dem wärmeren Wetter die Grillsaison. Laut dem Institut für Handelsforschung (IfH Köln) beträgt das Marktvolumen für Grillgeräte, -brennstoffe und -zubehör in Deutschland mehr als 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Geht es um Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlenbriketts und Grillbriketts, kommt es vielen Verbrauchern vor allem auf die Themen Umweltschutz, Ökologie und Nachhaltigkeit der Produkte an. Und: Das Grillerlebnis sollte natürlich möglichst sicher sein.

In puncto Sicherheit gilt es einiges zu beachten: Für einen ungetrübten Grillabend empfiehlt es sich, genormte Produkte zu kaufen. Für Holzkohlegrills und die entsprechende Kohle gibt es die Normenreihe DIN EN 1860 „Geräte, feste Brennstoffe und Anzündhilfen zum Grillen“. Teil 1 legt Sicherheitsanforderungen an Werkstoffe, Aufbau und Kennzeichnung fest. So wird bei einem Grill auf klappbarem Gestell definiert, dass dieses fest einstellbar sein muss. Der Abstand der Stäbe des Grillrosts darf maximal 20 Millimeter betragen, damit kein Würstchen durchfällt. Auch die Festigkeit von Spieß und Rost sowie die Standsicherheit des Grills sind festgelegt. Aber nicht nur bei der Auswahl des Grills gibt es einiges zu berücksichtigen. Für ein zufriedenstellendes Grillerlebnis ist auch die richtige Kohle ausschlaggebend. Tim Salatzki, Projektleiter beim DIN-Verbraucherrat, erklärt: „Holzkohle ist nicht gleich Holzkohle. Es kommt hier vor allem auf die Zusammensetzung an. Für Verbraucher empfiehlt es sich, auf die Einhaltung der DIN EN 1860-2 zu achten. Die Norm gibt Auskunft über die genaue Zusammensetzung sowie Prüfverfahren, die zur Sicherheit der Kohle beitragen. Nach DIN EN 1860-2 enthält genormte Grillkohle weder Pech noch fossile Kohlearten, Erdöl, Koks oder Kunststoffe.“

Ein sicheres Anzünden der Holzkohle ist durch Anzündhilfen nach DIN 1860-3 gewährleistet. Die Norm legt fest, dass Anzündhilfen unter anderem keine giftigen, explosiven oder oxidierenden Bestandteile enthalten dürfen. Und wenn es doch mal regnen sollte, noch ein Tipp: „Holzkohlegrills dürfen nicht in geschlossenen Räumen verwendet werden – dazu zählen unter anderem Zelte. Auch nicht, um die Restwärme nach dem Grillen zu nutzen. Es besteht eine hohe Vergiftungsgefahr durch Kohlenmonoxid“, weiß Tim Salatzki.

PDF ZUM DOWNLOAD
Über DIN
Text zur Veröffentlichung frei, Beleg erbeten. Abdruck von Bildern honorarfrei bei redaktioneller Verwendung mit Quellenangabe.

PRESSEKONTAKT

Communication Consultants
Breitwiesenstraße 17
70565 Stuttgart
+49 711 97893-35