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Neues Gebäudeenergiegesetz: Was sich beim Energieausweis ändert

Dualität aus Bedarfs- und Verbrauchsausweis bleibt bestehen – Verbrauchsausweise werden noch aussagekräftiger

Oktober 2020: Für die energetischen Anforderungen an Neu- und Bestandsgebäude gibt es bald eine einzige, einheitliche Rechtsgrundlage: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst zum 1. November 2020 das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Unter anderem wird auch der Energieausweis MEHR