Um hochwertige Bilder zu erhalten, ist ein professioneller Fotograf immer die beste Option. Wenn es mit dem Bild aber einmal schnell gehen muss oder kein Fotograf zur Hand ist, bleibt eine gute Alternative: ein Stockfoto. Getty Images, Adobe Stock, Shutterstock, Depositphotos und wie sie alle heißen – sie alle bieten eine große Auswahl hervorragender Fotos und Grafiken. Und bei allen müssen Agenturen und Unternehmen mehr beachten als nur das Motiv und den Preis.

Riesenauswahl

Für nahezu jede Situation und zu fast jedem Thema finden sich zahlreiche Stockfotos. Sie sind gut fotografiert, professionell erstellt und es ist rechtlich klar definiert, wie sie verwendet werden dürfen – denn nicht jeder Zweck ist erlaubt. Man muss unterscheiden, etwa zwischen lizenzfreien, lizenzpflichtigen und redaktionellen Bildern.

Frei und doch nicht ganz

Ein Lizenzfreies Stockphoto dürfen Unternehmen – nach Erwerb – meistens ohne zeitliche und örtliche Einschränkung in mehreren Medien nutzen. Dabei ist fast alles erlaubt. Ein paar Dinge sind aber auch hier natürlich tabu: Man darf die Bilder beispielsweise nicht für rechtswidrige oder pornografische Zwecke einsetzen oder um jemandem zu schaden. Auch bei politischen oder religiösen Themen sollte der Käufer vorsichtig sein. Das ist besonders wichtig, wenn Menschen darauf zu sehen sind. Unternehmen dürfen ein gekauftes Bild nicht in Logos und Marken verwenden. Das gleiche gilt für sogenannte On-Demand-Produkte (T-Shirts, Kalender, Bildschirmschoner etc.) oder elektronische Vorlagen (für Websites, Visitenkarten), die zum Weiterverkauf gedacht sind. Auch die Auflage ist bei vielen Bildagenturen begrenzt – zumindest für Print-Medien: Für lizenzfreie Stockbilder gilt oft eine Druckauflage von höchstens 500.000 Stück. Online gibt es keine Auflagenbeschränkung.

Definierter Einsatzort

Ist ein Stockfoto als lizenzpflichtig definiert, sind die Nutzungsrechte eingeschränkt. Der Käufer erhält dann beispielsweise von der Bilddatenbank eine Lizenz, um es in einem bestimmten Nutzungsbereich, in einem bestimmten Medium, für einen bestimmten Zeitraum, für eine bestimmte Druckauflage zu verwenden. Es zu einem anderen Zweck oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut einzusetzen, ist nicht erlaubt. Auch wenn es exakt das gleiche Bild ist, muss der Käufer erneut das Nutzungsrecht erwerben.

Noch eingeschränkter ist die Nutzung bei redaktionellen Stock-Grafiken. Sie dürfen nur für Nachrichten oder informelle Zwecke genutzt werden.  Die Bilder kommerziell zu nutzen, ist verboten. Redaktionelle Bilder beziehen sich in der Regel auf konkrete Ereignisse und zeigen beispielsweise Politiker oder Sportler bei aktuellen Veranstaltungen.

Und was man, ganz unabhängig von der Lizenz, mit gekauften Bildern aus einer Datenbank niemals tun darf: sie weiterreichen, damit jemand anders sie zu einem anderen Zweck nutzt. Deswegen dürfen Agenturen beispielsweise das Rohmaterial auch nicht an ihr Kunden weitergeben. Wie bei jeder Regel gibt es dazu eine Ausnahme: Bilder für Pressemitteilungen.

Presseinfos würzen

Ein spezieller Fall sind Stockfotos, die eine Pressemitteilung aufpeppen sollen. Für den Einsatz in einer Presseinfo braucht ein Unternehmen in der Regel erweiterte Nutzungsrechte, weil das Bild mit der Meldung verwendet und damit vervielfältigt werden darf, sodass die Auflage letztendlich unbekannt ist. Die Bilddatenbanken schreiben für diese redaktionelle Verwendung einen Bildnachweis vor. Das Unternehmen muss außerdem der Presseinformation die Notiz anfügen, dass das Bild nur in Verbindung mit der Pressemitteilung verwendet werden darf und ein Bildnachweis erforderlich ist.

Creative-Commons-Komplikationen

Klar: Bilder aus dem Internet darf man nicht verwenden. Das würde die Rechte des Fotografen und jene der abgebildeten Person verletzen. Doch was ist mit Bildern, die als „Creative-Commons-Bilder“ gekennzeichnet sind? Diese Bilder darf jeder nutzen – allerdings nur unter ganz speziellen Bedingungen.

CC rät dabei zur Vorsicht. Denn ein paar zwielichtige Netz-Gestalten nutzen diese – grundsätzlich gute – Idee der frei verfügbaren Bilder aus. Ihre Masche: Sie wählen für ihre eigenen Creative-Commons-Bilder Nutzungsrechte, die eine exakt richtig formulierte Quellenangabe vorschreiben. Je komplizierter und länger sie ist, desto höher ist die Gefahr, dass sie falsch widergegeben wird. Erwischt ein Unternehmen oder eine Agentur ein solches Creative-Commons-Bild und irgendeine Kleinigkeit entspricht nicht akkurat den Vorgaben, steht nach kurzer Zeit der Urheber mit einer Abmahnung auf der Fußmatte.

Alles meins

Man kann das perfekte Foto natürlich auch selbst knipsen und – wenn man es selbst gemacht und das Einverständnis der abgebildeten Personen hat – verwenden, wofür man möchte. Ein qualitativ gutes Bild zu machen, ist allerdings gar nicht so trivial. Beispielsweise sollte man dafür lieber nicht das Handy verwenden, besonders nicht bei schlechten Lichtverhältnissen. Eine richtige Kamera mit einem Blitzsystem ist besser. Außerdem gilt es unbedingt auf das richtige Licht zu achten und einen passenden Hintergrund zu wählen.

Disclaimer

Bei CC arbeiten Kommunikations- und Gestaltungsprofis – aber keine Juristen. Die rechtlichen Rahmen- und auch die Lizenzbedingungen bei Bilddatenbanken ändern sich immer wieder. Wir dürfen keine Rechtsberatung machen und können für die Richtigkeit der hier gemachten Angaben keine Gewähr übernehmen. Im Zweifel gelten die jeweils gültigen AGB der Bilddatenbanken.