Ab Dezember 2022 dürfen nur noch fernauslesbare Messgeräte, die an ein Smart Meter Gateway anbindbar sind, eingebaut werden. Was bedeutet das für Immobilienbesitzer und Mieter?
Leinfelden-Echterdingen, November 2022: Ab 1. Dezember 2022 dürfen im Submetering nur noch „solche fernablesbaren Ausstattungen installiert werden, die sicher an ein Smart Meter Gateway […] angebunden werden können.“ Das schreibt MEHR