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Die Anbindbarkeit an ein Smart Meter Gateway wird zur Pflicht

Ab Dezember 2022 dürfen nur noch fernauslesbare Messgeräte, die an ein Smart Meter Gateway anbindbar sind, eingebaut werden. Was bedeutet das für Immobilienbesitzer und Mieter?

Leinfelden-Echterdingen, November 2022: Ab 1. Dezember 2022 dürfen im Submetering nur noch „solche fernablesbaren Ausstattungen installiert werden, die sicher an ein Smart Meter Gateway […] angebunden werden können.“ Das schreibt MEHR